Die Wahl der Bestattungsart

Wer entscheidet über Bestattungsort und Bestattungsform?

Bei der Entscheidung für Bestattungsformen und den Bestattungsort ist in erster Linie der letzte Wille der verstorbenen Person maßgeblich. Es gibt auch regionale Unterschiede in den Gesetzen zu diesem Thema, die je nach Bundesland variieren können. Eine Einäscherung sollte entweder durch den ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Verstorbenen oder durch bevollmächtigte Angehörige angeordnet werden. Dies gilt auch für die Urnenbeisetzung auf See. Erdbestattungen, bei denen der Sarg oder die Urne in die Erde gelegt wird, sind ausschließlich auf Friedhöfen gestattet.

Die Erdbestattung ist die traditionellste Bestattungsform und betrifft mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland. Bei dieser Form wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem ausgewählten Grabplatz beigesetzt, entweder in einem Wahl- oder Reihengrab. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit der Feuerbestattung, bei der der Körper des Verstorbenen eingeäschert wird und die Asche in der Regel in einer Urne auf einem Urnengrabplatz beigesetzt wird. Eine Variante der Feuerbestattung ist die Seebestattung, bei der die Urne dem Meer übergeben wird.

Die Erdbestattung

Wie die Zeremonie einer Bestattung, so gehört auch die Bestattungsform zur Individualität des Verstorbenen. Zur Auswahl stehen verschiedene Varianten der Erd- und der Feuerbestattung. Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedlich hohe Kosten an. Die folgende Liste gibt einen Überblick über die Grabarten.
 

  Wahlgrab (Erd,-Feuerbestattung)

Schon zu Lebzeiten den Friedhof und den Platz des Grabes auswählen – das ist möglich, wenn man sich für ein Wahlgrab entscheidet. Das Nutzungsrecht an diesem Grab kann immer wieder verlängert werden, beispielsweise im Zuge einer weiteren Beisetzung.
 

  Reihengrab (Erd,-Feuerbestattung)

In Reihen platzierte Gräber werden in chronologischer Folge belegt: Die Reihe wird mit jedem verstorbenen Individuum fortgeführt. Die Grabstellen sind also für nur eine Bestattung ausgelegt. Familienangehörige müssen später an einem separaten Platz bestattet werden.

  Rasengrab (Erd,-Feuerbestattung)

Auf einem Rasengrab ist in der Regel ein Grabstein platziert, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Für Pflege des Rasens ist der Träger der Grabstelle verantwortlich.
 

  Urnenwände (Feuerbestattung)

Als Kolumbarium wird eine Urnenwand bezeichnet. Jede der Kammern in dieser Wand kann eine oder mehrere Urne aufnehmen. Eine Gravur, meist in eine Mamorplatte gemeißelt, erinnert an die Verstorbenen.

Die Feuerbestattung

Für eine Feuerbestattung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Es bedarf einer entsprechenden Verfügung des Verstorbenen, die seinen Wunsch nach einer Feuerbestattung dokumentiert. Zusätzlich ist eine zweite Leichenschau erforderlich, die vor der Verbrennung des Sarges im Krematorium durchgeführt wird. Bei diesem Verfahren wird der Körper des Verstorbenen durch heißlufterhitzte Temperaturen von bis zu 800 Grad dehydriert. Im Vergleich zur natürlichen Zersetzung des Körpers bei einer Erdbestattung verläuft dieser Vorgang wesentlich schneller und dauert in der Regel nur etwa 90 Minuten. Nach der Verbrennung wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Aschekapsel aufgefangen. Diese Kapsel trägt den Namen des Verstorbenen, seine Geburts- und Todesdaten sowie das Datum der Einäscherung. Die Aschekapsel wird dann in einer weiteren Urne beigesetzt.

Die Seebestattung

Auch bei einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen zunächst in eine spezielle wasserlösliche Urne gefüllt. In einer feierlichen Zeremonie, die in Anwesenheit der Trauergäste stattfindet, wird diese Urne von einem Schiff aus auf hoher See dem Meer übergeben. Dieses rituelle Abschiednehmen auf dem offenen Wasser ist eine Möglichkeit, die Asche des Verstorbenen mit Respekt und in Einklang mit den Wünschen des Verstorbenen zu bestatten.